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   VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15.A   

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VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15.A (https://dejure.org/2016,11768)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2016 - 17 K 5235/15.A (https://dejure.org/2016,11768)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2016 - 17 K 5235/15.A (https://dejure.org/2016,11768)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11

    Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Es ist daher ebensowenig erkennbar, die Lage in der Herkunftsregion des Klägers wiese einen so hohen Gefahrengrad auf, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre oder gar, wie der Kläger vermutet, getötet werden könnte, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 -, juris Rn. 13ff. -zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG-; BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris.

    Ebenso ist der Hilfsantrag auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG unbegründet, vgl. insoweit jeweils die Ausführungen unter A. III., vgl. zudem OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris Rn. 38ff, 53ff.

  • VG Düsseldorf, 25.04.2013 - 21 K 4431/11

    Gaza-Streifen; Gazastreifen; Israel ; Illegale Ausreis; Ausreise ; illegal;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Ihm droht auch als Palästinenser keine Gruppenverfolgung durch den israelischen Staat im Gaza-Streifen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2013 - 21 K 4431/11.A -, juris Rn 39 m.w.N.

    Schließlich droht ihm auch keine politische Verfolgung unter dem Aspekt der sog. "Aussperrung" aus dem Gaza-Streifen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2013 - 21 K 4431/11.A -, juris Rn 41ff. m.w.N.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Es ist daher ebensowenig erkennbar, die Lage in der Herkunftsregion des Klägers wiese einen so hohen Gefahrengrad auf, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre oder gar, wie der Kläger vermutet, getötet werden könnte, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 -, juris Rn. 13ff. -zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG-; BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Es ist daher ebensowenig erkennbar, die Lage in der Herkunftsregion des Klägers wiese einen so hohen Gefahrengrad auf, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre oder gar, wie der Kläger vermutet, getötet werden könnte, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 -, juris Rn. 13ff. -zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG-; BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Es kann offen bleiben, ob der von dem Kläger im Rahmen seiner Anhörung am 22. September 2014 geschilderte Vorgang aus Oktober/November 2008 (Verhör durch die Hamas in den letzten Tagen der militärischen Auseinandersetzung mit Israel wegen eines vermeintlichen Spionagevorwurfs für Israel bzw. weil der Kläger Hamas-Kämpfer aus der elterlichen Wohnung verwiesen hat) eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 b) i.V.m. § 3b Nr. 5 AsylG begründet, da es sich jedenfalls - auch nach Einlassung des Klägers selbst - um einen einmaligen und nicht gezielt gegen ihn gerichteten Vorgang während des beendeten Militärkonfliktes gehandelt hat, der zeitlich zudem in mehrmonatigem Abstand zur Ausreise im Mai 2008 lag und sich bis dahin nicht mehr fortgesetzt hat, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 28/99 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2006 - 15 A 2202/00.A -, juris Rn. 32ff. m.w.N.; zum Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl siehe auch bereits grundlegend BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, u.a. -, juris.
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Schließlich sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich, es hätte bei Ausreise eine unmittelbar drohende Verfolgung im Herkunftsland bestanden, die eine Gefährdung voraussetzte, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muss, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2009 - 10 C 24.08 -, juris.
  • EuGH, 17.06.2010 - C-31/09

    Ein vertriebener Palästinenser genießt den Schutz oder Beistand des Hilfswerks

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Damit unterliegt der Kläger dem Schutz der UNRWA, vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - C-31/09 -, juris Rn. 50ff.; s. schon BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 1 C 21.87 -, juris, Rn. 37.
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Es kann offen bleiben, ob der von dem Kläger im Rahmen seiner Anhörung am 22. September 2014 geschilderte Vorgang aus Oktober/November 2008 (Verhör durch die Hamas in den letzten Tagen der militärischen Auseinandersetzung mit Israel wegen eines vermeintlichen Spionagevorwurfs für Israel bzw. weil der Kläger Hamas-Kämpfer aus der elterlichen Wohnung verwiesen hat) eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 b) i.V.m. § 3b Nr. 5 AsylG begründet, da es sich jedenfalls - auch nach Einlassung des Klägers selbst - um einen einmaligen und nicht gezielt gegen ihn gerichteten Vorgang während des beendeten Militärkonfliktes gehandelt hat, der zeitlich zudem in mehrmonatigem Abstand zur Ausreise im Mai 2008 lag und sich bis dahin nicht mehr fortgesetzt hat, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 28/99 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2006 - 15 A 2202/00.A -, juris Rn. 32ff. m.w.N.; zum Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl siehe auch bereits grundlegend BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, u.a. -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2202/00

    Türkei, TDKP, Sympathisanten, Unterstützung, Verdacht der Unterstützung,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Es kann offen bleiben, ob der von dem Kläger im Rahmen seiner Anhörung am 22. September 2014 geschilderte Vorgang aus Oktober/November 2008 (Verhör durch die Hamas in den letzten Tagen der militärischen Auseinandersetzung mit Israel wegen eines vermeintlichen Spionagevorwurfs für Israel bzw. weil der Kläger Hamas-Kämpfer aus der elterlichen Wohnung verwiesen hat) eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 b) i.V.m. § 3b Nr. 5 AsylG begründet, da es sich jedenfalls - auch nach Einlassung des Klägers selbst - um einen einmaligen und nicht gezielt gegen ihn gerichteten Vorgang während des beendeten Militärkonfliktes gehandelt hat, der zeitlich zudem in mehrmonatigem Abstand zur Ausreise im Mai 2008 lag und sich bis dahin nicht mehr fortgesetzt hat, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 28/99 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2006 - 15 A 2202/00.A -, juris Rn. 32ff. m.w.N.; zum Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl siehe auch bereits grundlegend BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, u.a. -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 18 A 901/11

    Ausschließliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 1 D Abs. 2 GK

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15
    Dies ist für die Fälle unstreitig, in denen der Betroffene in das Gebiet, in dem die UNRWA tätig ist, zurückkehren und deren Betreuung erneut in Anspruch nehmen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1991 - 1 C 42.88 -, juris Rn. 31; s.a. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 18 A 901/11 -, juris Rn. 14ff.
  • VG München, 02.02.2017 - M 17 K 16.34939

    Unbegründeter Asylantrag einer palästinensischen Familie aus dem Gazastreifen

    Es lägen keine ausreichenden Hinweise dafür vor, dass die Grundbedürfnisse wie Ernährung und Unterkunftsversorgung sowie die medizinische Versorgung nicht wie in der Vergangenheit jedenfalls durch die Unterstützung von Hilfsorganisationen auf einem Niveau gesichert ist, dass eine generelle Leibes- oder gar Lebensgefahr für die Bevölkerung ausschließt (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 12.04.2016 - 17 K 5235/15.A; VG Frankfurt am Main, B.v. 27.03.2014 - 1L881/14.F.A. - juris).

    Von diesem Ausschlussgrund sind palästinensische Flüchtlin ge betroffen, die dem Mandat der UNRWA unterstehen (BT-Drucks. 16/5065, S. 214; Marx, AsylG, 7. Aufl., § 3 Rn. 68ff; VG Düsseldorf, U.v. 12.4.2016 - 17 K 5235/15.A -juris; BVerwG, U.v. 21.1.1992 - 1 C 21.87 - juris Rn. 37).

    Die insoweit vorrangig in Betracht kommenden Auseinandersetzungen zwischen der den Gazastreifen dominierenden Hamas sowie gemäßigteren palästinensischen Organisationen, insbesondere der Fatah sind jedenfalls im Gazastreifen nach Abschluss des Versöhnungsabkommens (vgl. dazu etwa, FR v. 14.5.2011, SZ v. 29.4.2011, ICG v. 20.7.2011 sowie "Die Zeit (online)" v. 25.11.2011) weitgehend eingestellt (so bereits OVG Nds, U.v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - juris); im Juni 2014 einigten sich Fatah, Hamas und weitere palästinensische Fraktionen auf eine nationale Einheitsregierung aus parteiungebundenen Ministern (VG Düsseldorf, U.v. 12.4.2016 - 17 K 5235/15.A - juris; FAZ v. 8.12.2015; amnesty international report 2015 Palästina, https: ...www.amnesty.de/jahresbericht/2015/pa-laestina).

  • VG München, 02.02.2017 - M 17 K 16.34829

    Schutzersuchen eines staatenlosen Palästinensers

    Es lägen keine ausreichenden Hinweise dafür vor, dass die Grundbedürfnisse wie Ernährung und Unterkunftsversorgung sowie die medizinische Versorgung nicht wie in der Vergangenheit jedenfalls durch die Unterstützung von Hilfsorganisationen auf einem Niveau gesichert sei, dass eine generelle Leibes- oder gar Lebensgefahr für die Bevölkerung ausschließe (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 12.04.2016 - 17 K 5235/15.A; VG Frankfurt am Main, B.v. 27.03.2014 - 1L881/14.F.A. - juris).

    Von diesem Ausschlussgrund sind palästinensische Flüchtlinge betroffen, die dem Mandat der UNRWA unterstehen (BT-Drucks. 16/5065, S. 214; Marx, AsylG, 7. Aufl., § 3 Rn. 68ff; VG Düsseldorf, U.v. 12.4.2016 - 17 K 5235/15.A - juris; BVerwG, U.v. 21.1.1992 - 1 C 21.87 - juris Rn. 37).

    Die insoweit vorrangig in Betracht kommenden Auseinandersetzungen zwischen der den Gazastreifen dominierenden Hamas sowie gemäßigteren palästinensischen Organisationen, insbesondere der Fatah sind jedenfalls im Gazastreifen nach Abschluss des Versöhnungsabkommens (vgl. dazu etwa, FR v. 14.5.2011, SZ v. 29.4.2011, ICG v. 20.7.2011 sowie "Die Zeit (online)" v. 25.11.2011) weitgehend eingestellt (so bereits OVG Nds, U.v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - juris); im Juni 2014 einigten sich Fatah, Hamas und weitere palästinensische Fraktionen auf eine nationale Einheitsregierung aus parteiungebundenen Ministern (VG Düsseldorf, U.v. 12.4.2016 - 17 K 5235/15.A - juris; FAZ v. 8.12.2015; amnesty international report 2015 Palästina, https: ...www.amnesty.de/jahresbericht/2015/pa-laestina).

  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2017 - 14a K 1497/17

    Syrien, Flüchtlingsschutz, Palästinenser, UNRWA, Beistand, Wehrpflicht

    vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1991 und vom 21. Januar 1992, a.a.O., VG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 -17 K 5235/15.A-, juris.
  • VG München, 06.10.2017 - M 17 K 17.38250

    Erfolglose Asylklage eines staatenlosen Palästinensers aus den Autonomiegebieten

    Die insoweit vorrangig in Betracht kommenden Auseinandersetzungen zwischen der den Gazastreifen dominierenden Hamas sowie gemäßigteren Palästinensischen Organisationen, insbesondere der Fatah sind jedenfalls im Gazastreifen nach Abschluss des Versöhnungsabkommens (vgl. dazu etwa, FR v. 14.5.2011, SZ v. 29.4.2011, ICG v. 20.7.2011 sowie "Die Zeit (online)" v. 25.11.2011) weitgehend eingestellt (so bereits OVG Nds, U.v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - juris); im Juni 2014 einigten sich Fatah, Hamas und weitere Palästinensische Fraktionen auf eine nationale Einheitsregierung aus parteiungebundenen Ministern (VG Düsseldorf, U.v. 12.4.2016 - 17 K 5235/15.A - juris; FAZ v. 8.12.2015; amnesty international report 2015 Palästina, https://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/pa-laestina).
  • VG München, 22.06.2017 - M 17 S 17.43925

    Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in den palästinensischen

    Die insoweit vorrangig in Betracht kommenden Auseinandersetzungen zwischen der den ...streifen dominierenden Hamas sowie gemäßigteren palästinensischen Organisationen, insbesondere der Fatah sind jedenfalls im ...streifen nach Abschluss des Versöhnungsabkommens (vgl. dazu etwa, FR v. 14.5.2011, SZ v. 29.4.2011, ICG v. 20.7.2011 sowie "Die Zeit (online)" v. 25.11.2011) weitgehend eingestellt (so bereits OVG Nds, U.v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - juris); im Juni 2014 einigten sich Fatah, Hamas und weitere palästinensische Fraktionen auf eine nationale Einheitsregierung aus parteiungebundenen Ministern (VG Düsseldorf, U.v. 12.4.2016 - 17 K 5235/15.A - juris; FAZ v. 8.12.2015; amnesty international report 2015 Palästina, https: ...www.amnesty.de/jahresbericht/2015/pa-laestina).
  • VG Bayreuth, 28.11.2017 - B 3 K 17.32895

    Unbegründeter Asylantrag staatenloser Palästinenser aus dem Gaza-Streifen

    Im Juni 2014 einigten sich Fatah, Hamas und weitere palästinensische Fraktionen auf eine nationale Einheitsregierung aus parteiungebundenen Ministern (VG Düsseldorf, U.v. 12.4.2016 - 17 K 5235/15.A - juris).
  • VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16

    Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbegehrens; (keine)

    Die bloße Abwesenheit aus dem Einsatzgebiet des UNRWA oder die freiwillige Entscheidung, dieses zu verlassen, führe mithin nicht zu einem Wegfall des Schutzes oder Beistandes im Sinne der Norm (vgl. EuGH, a.a.O, bei Juris Rn. 59, 63, 65; s. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 - 17 K 5235/15.A -, bei juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 22.06.2017 - 34 K 254.13

    Anerkennung eines staatenlosen Ausländers aus Palästina als Flüchtling;

    Dazu hat insoweit zutreffend das Verwaltungsgericht Düsseldorf (vgl. Urteil vom 12. April 2016 - 17 K 5235/15.A -, juris Rn. 18) Folgendes ausgeführt:.
  • VG Gelsenkirchen, 26.02.2019 - 12a K 8162/16

    UNRWA staatenlose Palästinenser Syrien Libanon Flüchtlingseigenschaft

    vgl. BVerwG, Urteile vom 4. K. 1991 und vom 21. Januar 1992, a.a.O., VG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 - 17 K 5235/15.A -, juris.
  • VG Berlin, 09.01.2018 - 34 K 994.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen palästinensischen

    Die bloße Abwesenheit aus dem Einsatzgebiet des UNRWA oder die freiwillige Entscheidung, dieses zu verlassen, führe mithin nicht zu einem Wegfall des Schutzes oder Beistandes im Sinne der Norm (vgl. EuGH, a.a.O, bei Juris Rn. 59, 63, 65; s. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 - 17 K 5235/15.A -, bei juris Rn. 18).
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